Reitbuch

Reitergemeinschaft Kornspringer Köln 1952 e. V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitergemeinschaft Kornspringer Köln 1952 e. V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitergemeinschaft Kornspringer Köln e. V. (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Bei der Reitergemeinschaft Kornspringer Köln e. V. dürfen nur Vereinsmitglieder reiten. Gastmitglieder müssen nach dem Probe-Abo von zwei Monaten Vereinsmitglied werden. Die Aufnahmeformulare für eine Mitgliedschaft erhalten Sie auf Anfrage per Mail an: info@kornspringer.com.

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof (30 Minuten vorher) einzufinden hat.

Für die "Flexiblen Zeitkarten" gelten folgende Bedingungen:

a)    Es kann kein weiterer Stammplatz gebucht werden.

b)    Es können nur freigegebene Stunden gebucht werden.

c)    Es besteht kein Anspruch auf einen festen Tag oder Stammplatz.

d) Es besteht kein Anspruch auf Stornierung und Nachreiten.

e) Auch für die "Flexiblen Zeitkarten" gelten die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unter Punkt 6.

Grundsätzlich sind alle gebuchten Reitstunden personenbezogen und können nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Rückerstattung eines Guthabens erfolgt nicht.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Risiko und Haftung

Die Teilnahme am Unterricht und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

Veranstalter und die mit der Unterrichtserteilung durch den Verein beauftragten Personen, schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen. 

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur so weit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u. ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reit-Abo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. An den gesetzlichen Feiertagen in NRW findet in der Regel kein Unterricht statt.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Falls der Unterricht aus betrieblichen Gründen ausfällt, wird die Reitstunde nicht berechnet. Dies gilt auch für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen (z. B. Ausfall KVB), wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reit-Abos storniert, so besteht die Möglichkeit, diesen Termin innerhalb von 4 Wochen nachzureiten, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch. Es darf pro Monat nur einmal storniert werden.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

Bis auf Weiteres ist es möglich, einmal jährlich das Nachreiten aufgrund Urlaub zu verlängern. Einmal jährlich kann man das Reit-Abo um 3 Wochen pausieren lassen (nur zusammenhängend). Dies ist in jedem Einzelfall mit dem Vorstand abzustimmen, damit die notwendigen, technischen Maßnahmen eingeleitet werden können. In diesem Fall können die 3 Nachreittermine je Abo innerhalb von 3 Monaten nachgeritten werden. Dieser Vorgang ist nicht durch den Reitschüler im Reitbuch eigenständig zu veranlassen.

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschul-Abos

Ein Reitschul-Abo-Vertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens (Dieser kann vorab gemailt werden. Das Original bitte in den Briefkasten im Hoftorbogen einwerfen.) und läuft auf unbestimmte Zeit. Mindestens jedoch 6 Monate.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines 6-Monats-Rhythmus und ist dem Betrieb schriftlich per Mail an info@kornspringer.com mitzuteilen.

8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.